Informationen zum „Bauturbo“ und zur Anwendung im Amt
© Amt Märkische Schweiz Märkische Schweiz
Der Gesetzgeber hat mit dem sogenannten „Bauturbo“ das Baugesetzbuch (BauGB) geändert, um bestimmte Bauvorhaben – vor allem im Wohnungsbau – schneller zu ermöglichen. Durch die neuen Regelungen können Projekte genehmigt werden, die bislang einen Bebauungsplan oder eine Änderung der Bauleitplanung erfordert hätten. Ziel ist es, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und mehr Handlungsspielräume zu schaffen.
Die Änderungen betreffen auch die Zustimmung der Gemeinden nach § 36 BauGB. Künftig müssen Gemeinden schneller entscheiden, und in einigen Fällen kann eine Zustimmung sogar „fingiert“ werden, wenn keine fristgerechte Stellungnahme erfolgt. Damit steigen die Anforderungen an klare Entscheidungswege und transparente Abläufe.
Was bedeutet das für die Gemeinden?
Jede Gemeinde kann festlegen, wie sie mit den neuen Möglichkeiten umgehen möchte. Dazu gehören:
· die Frage, bei welchen Bauvorhaben die Verwaltung selbst entscheiden darf
· welche Fälle weiterhin von der Gemeindevertretung behandelt werden sollen
· und ob die Gemeinde die erweiterten Regelungen des Bauturbos überhaupt anwenden möchte.
Um Rechtssicherheit für Verwaltung, Politik und Antragstellende zu schaffen, erarbeitet das Amt Märkische Schweiz derzeit für jede Gemeinde einen Grundsatzbeschluss, der die jeweiligen Kriterien, Zuständigkeiten und Verfahrenswege festlegt.
Wie geht es weiter?
· Das Amt analysiert typische Fallkonstellationen und bereitet für jede Gemeinde einen Vorschlag vor.
· Die Entwürfe werden in den kommunalen Ausschüssen beraten und anschließend in den Gemeindevertretungen beschlossen.
· Erst nach Beschlussfassung können die neuen Regelungen angewendet werden.
· Bis dahin werden keine Anträge nach Bauturbo-Regelungen bewilligt, um Fehleinschätzungen und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
Auf dieser Seite informieren wir laufend über:
· den Bearbeitungsstand der Grundsatzbeschlüsse
· die Anwendung des Bauturbos in den Gemeinden
Warum braucht es trotz Bauturbo weiterhin Planung?
Der Bauturbo ermöglicht schnellere Genehmigungen, ersetzt aber nicht die langfristige und strategische Planung der Gemeinden. Eine nachhaltige Entwicklung bleibt nur gewährleistet, wenn kurzfristige Beschleunigung und langfristige Ziele miteinander verzahnt werden.

| Frau N. Kukuk | |
| Sachbearbeiterin BauplanungRathaus Buckow (Märkische Schweiz), Zimmer 07 - Bauleitplanung/Bauordnung // EG Hauptstraße 1 15377 Buckow (Märkische Schweiz) Telefon: 033433 150214 Telefax: 033433 150190 E-Mail: bauplanung@amt-maerkische-schweiz.de | |