Das Angeln ist in der seenreichen Märkischen Schweiz ein beliebter Freizeitsport. Bitte beachten Sie dabei folgende Regeln und Hinweise:
Für Mitglieder des DAV ist das Angeln in DAV-Verbandsgewässern kostenlos.
Alle Nicht-Mitglieder dürfen unter folgenden Voraussetzungen Friedfische angeln:
1. Seit dem 01.01.26 gilt die Pflicht zur Entrichtung der Fischereiabgabe im Land Brandenburg ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Kinder ab dem 8. bis 14. Lebensjahr dürfen die Angelfischerei ohne eine Fischereiabgabe ausüben. Das Erfordernis einer Angelkarte für das jeweilige Gewässer bleibt bestehen. Gleichzeitig fällt die Unterteilung der Fischereiabgabe in die bisherigen Alterskategorien weg. Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr entrichten ab dem 01.01.26 zur Ausübung der Fischerei einheitlich eine Fischereiabgabe in Höhe von 12 Euro für ein Kalenderjahr bzw. 40 Euro für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre.
2. Unter Vorlage der Fischereiabgabemarke können Sie Tages- oder Wochenangelscheine erwerben.
3. Bitte führen Sie ein Personaldokument mit.
Broschüren und Angelführer sowie Kartenmaterial zum Thema erhalten Sie in den Touristinformationen.
