Bauplanungsrechtliche Auskünfte
In vielen Situationen stellt sich die Frage, welche bauplanungsrechtlichen Vorschriften und örtliche Vorschriften für die Nutzung eines Grundstücks zu beachten sind. Die Art und das Maß, in der ein Grundstück oder ein Teil davon baulich genutzt werden kann, hängen ganz entscheidend davon ab, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB), im Außenbereich (§ 35 BauGB), im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§ 30 oder 33 BauGB) oder im Geltungsbereich einer anderen städtebaulichen Satzung (§ 34 Abs. 4 oder § 35 Abs. 6 BauGB) liegt. Auch örtliche Bauvorschriften oder städtebauliche Satzungen - z. B. Ortsgestaltungssatzungen, Stellplatzsatzungen, Erhaltungssatzungen, Denkmalbereichssatzungen - beeinflussen die bauliche Nutzbarkeit eines Grundstücks und sind auch für die Planung von Bauvorhaben wichtig.
Zur Vorbereitung von Bauanträgen, vor dem Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder zur Planung von Bauvorhaben kann es hilfreich sein, sich beim Amt Märkische Schweiz zu erkundigen, welche bau- und planungsrechtlichen Grundlagen zu beachten sind. Hierfür kann das Amt auf Antrag eine planungsrechtliche Auskunft erteilen.
Die Beantwortung bauplanungsrechtlicher Anfragen stellt jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft dar und ist damit auch keine vertrauensschützende Verwaltungsentscheidung. Es handelt sich lediglich um eine unverbindliche planungsrechtliche Bewertung des Grundstücks vorbehaltlich anderer fachbehördlicher Entscheidungen. Mit der Auskunft wird nicht die Zulässigkeit eines Bauvorhabens beurteilt, sie gilt, anders als ein Vorbescheid, nur für den Zeitpunkt ihrer Ausstellung.
Eine rechtsverbindliche Beantwortung zur Zulässigkeit eines Vorhabens kann ausschließlich im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens (§ 68 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)) oder einem Vorbescheidsverfahren (§ 75 BbgBO) durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Märkische-Oderland erfolgen. Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheides beträgt, je nach Art der gestellten Frage, drei bis sechs Jahre.
Bevor Sie einen Antrag auf Erteilung einer planungsrechtlichen Auskunft stellen, können Sie im Geoportal des Amtes Märkische Schweiz (www.geoportal-maerkische-schweiz.de) bereits eine Vielzahl von Informationen erhalten. Ggf. erübrigt oder reduziert sich hierdurch eine planungsrechtliche Auskunft.
Was beinhaltet die Auskunft?
Die planungsrechtliche Auskunft beinhaltet folgende Vorprüfungen:
· Liegt das Grundstück innerhalb des Geltungsbereichs eines
Bebauungsplanes (nach § 30 BauGB)?
· Liegt das Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles (nach § 34 BauGB)?
· Liegt das Grundstück außerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles (Außenbereich nach § 35 BauGB)?
· Sind weitere Satzungen der Stadt Oranienburg (z. B. örtliche
Bauvorschriften nach Brandenburgischer Bauordnung) für das
angefragte Grundstück bei der Planung zu beachten?
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Prüfung auch ergeben kann, dass aufgrund des erheblichen Prüfaufwandes (z. B. bei komplexen Vorhaben) und/ oder einer – zum Zeitpunkt der Anfrage – unklaren bzw. nicht eindeutigen planungsrechtlichen Situation das Stellen eines Vorbescheids zur verbindlichen Klärung empfohlen wird. Die planungsrechtliche Auskunft gilt nur zum Zeitpunkt der Erstellung.
Vorgehensweise
Wenn Sie eine bauplanungsrechtliche Auskunft benötigen, stellen Sie Ihre formlose, schriftliche Anfrage bitte mit folgenden Angaben:
· Lage des Grundstücks (Flurstück, Flur, Gemarkung – mindestens eine
konkrete und eindeutig zuzuordnende Adresse)
· Empfänger der Auskunft (Bauherren, Grundstückeigner, Entwickler,
Planer, Vermesser etc. inkl. Postadresse)
an das Amt Märkische Schweiz, Hauptstraße 1, 15377 Buckow. Dies ist bevorzugt per E-Mail an bauordnung@amt-maerkische-schweiz.de möglich
Kosten:
Für planungsrechtliche Stellungnahmen werden gemäß der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren des Amtes Märkische Schweiz erhoben.
Auskünfte zur planungsrechtlichen Beurteilung von Grundstücken:
1 - 2 Flurstücke: 25,00 EUR
3 - 5 Flurstücke: 30,00 EUR
6 - 8 Flurstücke: 40,00 EUR
9 - 19 Flurstücke: 50,00 EUR
ab 20 Flurstücke: 100,00 EUR
Die Verwaltungsgebührensatzung ist hier einsehbar: https://www.amt-maerkische-schweiz.de/verwaltung/satzungen-rechtsgrundlagen/amt-maerkische-schweiz/
Kontakt:
Herr Henow
bauordnung@amt-maerkische-schweiz.de

| Herr P. Henow | |
| SB BauordnungRathaus Buckow (Märkische Schweiz), Zimmer 07 - Bauleitplanung/Bauordnung // EG Hauptstraße 1 15377 Buckow (Märkische Schweiz) Telefon: 033433 150-215 Telefax: 033433 150-190 E-Mail: bauordnung@amt-maerkische-schweiz.de | |